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Die Ampel wollte das lange umstrittene Heizungsgesetz diese Woche noch schnell vor der parlamentarischen Sommerpause durch den Bundestag peitschen. Dem hat das Bundesverfassungsgericht einen Riegel vorgeschoben. Richtig so! 

Die Ampel steht jetzt vor dem Scherbenhaufen ihrer Augen-zu-und-durch-Mentalität. Das verloren gegangene Vertrauen kann nicht mit dem Durchdrücken des unveränderten Gesetzes wiederhergestellt werden. Deshalb braucht es nicht nur im Verfahren, sondern auch in der Sache einen grundlegend neuen Anlauf: Ein überzeugendes Gesamtkonzept statt das Zusammenkleben der Scherben zum geplanten Stückwerk. 

Wir als Union sind überzeugt: Die Ampel muss jetzt den dirigistischen Ballast neuer Vorgaben für den Heizungsaustausch abwerfen und zu den Grundsätzen Fördern, Fordern und Ermöglichen zurückkehren. Nur so wird auch ein Wärme-Konsens über die Grenzen von Regierung und Opposition von Bund, Ländern und Kommunen möglich. Die Grundpfeiler müssen dabei sein: Anreize durch verlässliche und soziale Förderung, ein Konzept für die schrittweise Weiterentwicklung der CO2-Bepreisung und ein Ermöglichungspaket zur technologieoffenen Mobilisierung aller Potenziale – auch von Biomasse, Geothermie und Wasserstoff. Angesichts von Bedeutung und Langfristigkeit würde ein breiter Konsens über die Wärmeversorgung auf dem Weg zur Klimaneutralität 2045 unserem Land gut tun und Menschen und Wirtschaft Planungssicherheit geben. Es liegt jetzt in der Verantwortung der Ampel, ob sie ihren engstirnigen Kurs der Polarisierung fortsetzt oder mit neuer Offenheit breite gesellschaftliche Akzeptanz ermöglicht.