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Die Grundmandatsklausel soll abgeschafft, die Erststimme entwertet und der Bundestag auf 630 Sitze gedeckelt werden: So sieht es die Wahlrechtsreform der Ampel vor. In dieser Woche hat das Bundesverfassungsgericht über die von uns dagegen eingereichte Verfassungsklage verhandelt.

Es ist richtig, dass der Bundestag schrumpfen muss! Allerdings muss die korrekte Abbildung des Wählerwillens dabei oberste Priorität haben. Die Wahlrechtsreform der Ampel würde jedoch zu einer grotesken Verzerrung des tatsächlichen Wahlverhaltens führen. Nach dem Willen der Bundesregierung soll es zukünftig keine Rolle mehr spielen, ob eine Partei einen, fünf oder 45 Wahlkreise direkt gewinnt – es wird kein einziger Abgeordneter in den Bundestag einziehen, wenn die Partei nicht bundesweit mehr als 5 Prozent der Zweitstimmen erreicht. Diese Regelung kann vor dem Demokratieprinzip des Grundgesetzes keinen Bestand haben.

Doch selbst wenn eine Partei bundesweit mehr als 5 Prozent der Zweitstimmen erreicht, wäre ein direkt gewonnener Wahlkreis kein Garant für den Einzug in den Bundestag. Denn ob ein Direktkandidat erfolgreich ist, bemisst sich nach dem Willen der Ampel wesentlich danach, wie er im Verhältnis zu anderen Direktkandidaten abschneidet. Das deutsche Wahlrecht hat die Direktkandidaten aber immer besonders gestärkt und das aus gutem Grund. Sie stehen für Bürgernähe und für Arbeit vor Ort. Sie sind die „Kontakt-Abgeordneten“, die Kümmerer. Die Ampel weicht davon ab und will Vorrang für die Partei-Listen. Damit aber schwindet der Einfluss der Wählerinnen und Wähler vor Ort auf die Zusammensetzung des Bundestages.

Mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird zwar erst in einigen Wochen gerechnet. Als Unionsfraktion rechnen wir aber fest mit einem Erfolg unserer Klage. Schon jetzt steht fest: Die Wahlrechtsreform der Ampel ist eine vertane Chance. Wir waren zu jeder Zeit gesprächsbereit, um eine verfassungsgemäße und nachhaltige Reform zu erarbeiten, und haben dazu auch konsensfähige Vorschläge unterbreitet. Dass die Ampel keinerlei Gesprächsbereitschaft gezeigt hat und sich stattdessen ein Wahlrecht zu ihrem eigenen Vorteil geschnitzt hat, ist äußerst bedauerlich.