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Ein Kind zu verlieren, ist für jede Frau ein schwerer Schicksalsschlag – körperlich wie seelisch. Doch während es für Frauen nach einer Totgeburt klare Mutterschutzregelungen gibt, standen Frauen nach einer Fehlgeburt bisher ohne geregelte Schutzfrist da. Wer Zeit zur Erholung brauchte, war auf eine Krankschreibung angewiesen – ohne automatische Absicherung, ohne klaren gesetzlichen Anspruch. Das ändert sich jetzt!

Der Deutsche Bundestag hat gestern unseren Gesetzentwurf verabschiedet, der Frauen nach einer Fehlgeburt endlich einen geregelten Mutterschutz zusichert. Künftig gilt: Nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche erhalten betroffene Frauen gestaffelte Mutterschutzfristen – ohne bürokratische Hürden und ohne die Notwendigkeit einer Krankschreibung. Sie können selbst entscheiden, ob und wann sie wieder arbeiten möchten. Arbeitgeber erhalten dabei eine vollständige Erstattung der mutterschutzrechtlichen Leistungen.

Mit diesem Gesetz setzen wir ein klares Zeichen: Frauen in schwierigen Situationen verdienen unsere volle Unterstützung. Sie brauchen Zeit zur Verarbeitung, Sicherheit am Arbeitsplatz und eine Politik, die ihnen nicht mit starren Vorschriften begegnet, sondern mit Fürsorge und Respekt.