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Rund sechseinhalb Stunden pro Woche muss ein Verein durchschnittlich zur Bürokratiebewältigung aufbringen – wertvolle Zeit, die an anderer Stelle fehlt. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat deshalb in dieser Woche einen umfassenden Antrag zur Entlastung des Ehrenamtes in den Deutschen Bundestag eingebracht.

Ehrenamtler, die sich mit großer Leidenschaft in den unterschiedlichsten Vereinen engagieren, leisten einen unschätzbaren Beitrag für unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt. Rund 30 Millionen Menschen sind in Deutschland in über 600.000 gemeinnützigen Vereinen ehrenamtlich aktiv. Besonders in ländlichen geprägten Regionen, wie auch der Rems-Murr-Kreis, ist ehrenamtliches Engagement eine tragende Säule für ein funktionierendes Gemeinwesen. Gleichzeitig sieht sich das Ehrenamt zunehmend mit überbordender Bürokratie, staatlicher Regelungssucht und mangelnder Flexibilität konfrontiert.

Staat muss Hürden fürs Ehrenamt abbauen!

Es ist höchste Zeit, dass sich der Staat bei der Regulierung von Ehrenamts- und Vereinsarbeit wieder zurücknimmt und Hürden abbaut. Das Ehrenamt muss stattdessen umfassend gefördert und durch bessere Rahmenbedingungen gestärkt werden. Mit unserem Antrag im Deutschen Bundestag, in dem wir unter anderem eine Absenkung der Bürokratiekosten um mindestens 25 Prozent sowie eine Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale fordern, setzen wir genau hier an.

Die Unionsfraktion setzt sich in ihrem Antrag unter anderem ein für:

  • Eine Absenkung der Bürokratiekosten im Ehrenamt um mindestens 25 Prozent.
  • Eine dauerhafte Reduzierung der Bürokratiebelastung mit der „One in, two out“- Regel: Für jede neue Belastung müssen doppelt so viele abgebaut werden.
  • Einen Praxischeck Ehrenamt: Neue Regelungen müssen ehrenamtstauglich sein. Ehrenamtler und Vereine sollen bei der Überprüfung mit ihren wertvollen Erfahrungen einbezogen werden.
  • Eine Erweiterung der Haftungsbefreiung bei nicht-grober Fahrlässigkeit.
  • Eine Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale: Aufgrund der Inflation und des wachsenden Mangels an nebenberuflichen Tätigkeiten ist die Ehrenamtspauschale auf 1 200 Euro anzuheben, die für Übungsleiter auf 3 600 Euro.
  • Eine Erhöhung des Prüfungsintervalls der Gemeinnützigkeit von drei auf fünf Jahre, denn die Prüfung stellt viele vor große, vor allem zeitliche Herausforderungen.
  • Eine Vereinfachung der Erklärungspflichten bei Umsatzsteuerpflicht. Zur Entlastung des Ehrenamts soll es künftig für Vereine unter bestimmten Voraussetzungen ausreichen, einen formlosen Antrag für die Dauer von fünf Jahren abzugeben.