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Nach drei Verlustjahren in Folge geht es den heimischen Restaurants und Hotels immer noch schlecht. Die Gastronomie ist in Not. Deshalb plädiert die CDU dafür, den  ermäßigten Umsatzsteuersatz dauerhaft beizubehalten.

Die inflationsbereinigten Umsätze liegen nach Angabe des Statistischen Bundesamtes im ersten Quartal 2023 weiterhin 12 Prozent unter denen des ersten Quartals 2019, also vor Ausbruch der Pandemie. Durch die massiven Einbußen in der Corona-Krise ist die Zahl der steuerpflichtigen Unternehmen in der Branche bereits von 222.400 im Jahr 2019 auf 186.600 im Jahr 2021 zurückgegangen.

Wenn ich mit den Gastronomen in meinem Wahlkreis spreche, wird klar, dass die Krise längst nicht überstanden ist. Viele leiden unter dem deutlich spürbaren Fachkräftemangel und können daher sogar nur verkürzte Öffnungszeiten anbieten. Zusätzlich stellen die hohen Energiepreise und die horrenden Lebensmittelpreise die Restaurants und Cafés wirtschaftlich vor enorme Herausforderungen. Dabei war der ermäßigte Umsatzsteuersatz in den vergangenen Monaten eine echte Hilfe. Die Rücknahme einer Steuerermäßigung ist auch eine Steuererhöhung. Dadurch wird es in der Gastronomie ab 1. Januar 2024 zu einer massiven Steuermehrbelastung kommen. Deshalb setze ich mich für eine dauerhafte Entfristung der 7-Prozent-Reglung ein. Der Restaurantbesuch darf für Familien und Normalverdiener nicht zum Luxus werden! Deshalb haben wir als Unionsfraktion dem deutschen Bundestag einen entsprechenden Vorschlag dazu gemacht, die Ampel-Regierung hat ihn leider abgelehnt.

Der reduzierte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent auf Speisen in der Gastronomie gilt bislang bis zum 31. Dezember 2023. Dadurch  ist es bisher gelungen, die enormen Kostensteigerungen nicht 1:1 an die Gäste weiterzugeben. Es wäre widersprüchlich und wettbewerbsverzerrend, frisch zubereitetes Essen in den Restaurants ab 1. Januar 2024 wieder mit 19 Prozent zu besteuern, während auf Essen zum Mitnehmen, im Supermarkt oder bei der Essenslieferung weiterhin nur sieben Prozent Mehrwertsteuer erhoben werden.

Mit der dauerhaften Geltung von sieben Prozent Mehrwertsteuer würde der Branche zudem die Wertschätzung gezeigt, die sie in den meisten EU-Ländern schon genießt. In 23 EU-Staaten gilt bereits der reduzierte Mehrwertsteuersatz auf Speisen in der Gastronomie.