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Das Bundessozialgericht hat Ende Oktober mit einem Urteil den Grundstein dafür gelegt, dass sogenannte Pool-Ärzte künftig sozialversichert werden müssen. Die Folgen sind verheerend. Es braucht jetzt dringend eine Ausnahmeregelung!

Die sogenannten Pool-Ärzte, die unter anderem den haus- und fachärztlichen Bereitschaftsdienst unterstützen, sind zentral für die Sicherstellung einer umfassenden ambulanten Versorgung. Allein in Baden-Württemberg sind es rund 3.000 Medizinerinnen und Mediziner, die als solche arbeiten. 1.700 von ihnen decken bis zu 40 Prozent der Notdienste ab und stellen damit seit Jahrzehnten mit großem Engagement unsere Versorgung sicher.

Dass die Tätigkeit als Pool-Arzt zukünftig der Sozialversicherungspflicht unterliegen soll, macht sie für viele unattraktiv. Auch ist der damit verbundene Verwaltungsaufwand kaum zu stemmen. Die Folgen sind verheerend: Einerseits wird das Versorgungsangebot spürbar reduziert, denn die Kassenärztliche Vereinigung (KVBW) in Baden-Württemberg hat sofort angekündigt, acht von 115 Notfallpraxen komplett sowie sechs weitere teilweise zu schließen. Im Rems-Murr-Kreis betrifft dies die Praxen in Schorndorf, Winnenden und Backnang. Andererseits wird dadurch auch der Druck auf die ohnehin überlasteten Notfallambulanzen der Krankenhäuser weiter erhöht. Den Preis dafür zahlen nicht nur die Patientinnen und Patienten, sondern vor allem auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die schon jetzt vielerorts am Limit arbeiten. Daran kann niemand Interesse haben.

Sowohl der Bundesrat als auch wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben die Bundesregierung mehrfach auf diese Problematik hingewiesen (zum Antrag). Doch trotz dieser Warnungen verweigern sich die Minister Lauterbach und Heil, eine sozialgesetzliche Ausnahmeregelung zu schaffen, wie es sie bspw. auch für Notärzte schon gibt. 

Die ärztliche Versorgung – insbesondere in ländlichen Gebieten – darf nicht gefährdet und die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger blauäugig aufs Spiel gesetzt werden. Deshalb erwarten wir von der Bundesregierung, angesichts der verheerenden und jetzt schon sichtbaren Folgen spätestens jetzt einzulenken und unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen.