Mit einem Gruppenantrag im Deutschen Bundestag möchte eine Reihe von Abgeordneten von SPD und Grünen Abtreibungen bis zur zwölften Schwangerschaftswoche grundsätzlich legalisieren. Für mich steht fest: Der bestehende Kompromiss darf nicht leichtfertig aufgegeben werden.
Ich bin der Überzeugung, dass dieser Paragraph einen wichtigen Grundpfeiler des Schutzes des ungeborenen Lebens und einen klugen Kompromiss, der sowohl das Recht auf Leben als auch die Selbstbestimmung der Frau berücksichtigt, darstellt. Die aktuelle Regelung nimmt auch die Menschenwürde und das Lebensrecht des ungeborenen Kindes in den Blick und hält im Bewusstsein, dass es dabei um ein hohes Rechtsgut geht. Das würde mit der Abschaffung des §218 wegfallen. Die aktuelle Regelung gewährleistet, dass eine Beratung stattfindet und die Frau anschließend eine informierte und überlegte Entscheidung ohne Druck durch Dritte – wie etwa Partner und Herkunftsfamilie – treffen kann. Im Übrigen: Ungewollt Schwangere müssen sich nirgendwo erklären oder gar rechtfertigen.
Der vorgeschlagene Gesetzesentwurf zur Abschaffung des §218 hingegen widerspricht fundamental den Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes und würde zu einer erheblichen Schwächung des Schutzes des ungeborenen Lebens führen. Die Behauptung, dass eine Kriminalisierung von Schwangeren oder Ärzten stattfindet, ist schlichtweg falsch und irreführend. Die aktuelle Regelung respektiert die selbstbestimmte Entscheidung der Frau in den ersten zwölf Wochen.
Die Zahl der Strafverfahren gegen Frauen oder Ärzte ist im Übrigen verschwindend gering. Es ist bezeichnend, dass dieses Faktum regelmäßig verschwiegen wird. Konkret: Die Zahl der Strafverfahren gegen Frauen oder Ärzte ist bei über 100.000 Schwangerschaftsabbrüchen pro Jahr in Deutschland schon heute gleich Null!
Den Gesetzesvorstoß von Abgeordneten der SPD, Grünen und FDP auf den letzten Metern in dieser Legislaturperiode halte ich für übereilt – es kann noch nicht einmal die obligatorische Anhörung zu dem Gesetz stattfinden! Ein solcher Eingriff in ein so sensibles und ethisch komplexes Thema wie das Recht auf Leben darf nicht im Eilverfahren durch den Deutschen Bundestag gepeitscht werden. Solche weitreichenden Entscheidungen können nicht im Vorbeigehen diskutiert und entschieden werden, sondern erfordern eine gründliche und umfassende Debatte.
Mir ist bewusst, dass jede Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch eine sehr persönliche und oftmals schmerzliche ist. Mir ist es wichtig, dass jede Frau die Möglichkeit hat, eine gut informierte Entscheidung zu treffen – und dass der Schutzbedarf des ungeborenen Lebens dabei aber nicht aus dem Blickfeld gerät.