Pünktlich zum Start der Weidesaison setzen wir ein klares Zeichen: Der Wolf wird in das Bundesjagdgesetz aufgenommen. Die Verabschiedung dieses Gesetzes ist ein weiterer Meilenstein unserer Landwirtschaftspolitik. Damit beenden wir die Zeit der einseitigen Ideologie und bringen den Artenschutz endlich in Einklang mit den berechtigten Interessen unserer Weidetierhalter.
Hinter den nackten Zahlen von jährlich über 4.300 gerissenen Nutztieren stehen existenzbedrohende Schicksale. Wir sehen Landwirte, die fassungslos vor den Kadavern ihrer Tiere stehen und unter massiven psychischen Belastungen leiden. Trotz millionenschwerer Investitionen in den Herdenschutz ist der Druck immer weiter gestiegen – viele Betriebe haben bereits aufgegeben, andere stehen kurz davor. Mit der Änderung des Jagdgesetzes schaffen wir jetzt die dringend benötigte Entlastung unserer Weidetierhalter.
Problemwölfe schnell entnehmen
Da der Wolf in Deutschland nicht mehr vom Aussterben bedroht ist, passen wir die Regeln der Realität an. Ein gesicherter Bestand braucht ein aktives Bestandsmanagement. Das bedeutet: Sogenannte „Problemwölfe“, die Herden angreifen, können künftig viel einfacher und rechtssicher entnommen werden.
Besonderer Schutz für Deiche und Almen
Ein wichtiger Erfolg im neuen Gesetz ist der Schutz sensibler Gebiete. Wo Zäune faktisch nicht möglich sind – wie auf Almwiesen oder an Deichen –, hat die Sicherheit der Weidetiere Vorrang. Wer den Küstenschutz und die Almwirtschaft erhalten will, muss Raubtiere dort konsequent regulieren können. Wir schützen damit nicht nur die Tiere, sondern auch unsere wertvolle Kulturlandschaft.
Rückendeckung für unsere Weidetierhalter
Die CDU steht fest an der Seite der Menschen im ländlichen Raum. Für uns ist klar: Die Rückkehr des Wolfes darf nicht auf dem Rücken unserer Weidetierhalter ausgetragen werden. Unser Ziel ist ein faires und friedliches Miteinander von Mensch, Nutztier und Wildtier – durch ein konsequentes und wirksames Bestandsmanagement.



