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Geldautomatensprengungen sind kein Kavaliersdelikt. Sie gefährden Menschenleben und die öffentliche Sicherheit. Mit Änderungen im Sprengstoffgesetz, Strafgesetzbuch und der Strafprozessordnung haben wir in dieser Woche härtere Strafen für Automatensprenger auf den Weg gebracht.

Geldautomatensprengungen werden künftig nach dem Strafgesetzbuch schärfer bestraft, nämlich mit Freiheitsstrafe von zwei bis zu 15 Jahren bzw. fünf bis zu 15 Jahren, wenn der Täter durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht.

Außerdem werden bandenmäßige und gewerbsmäßige Taten gezielt erfasst, damit organisierte Kriminalität konsequent verfolgt werden kann. Für eine effektive Strafverfolgung wurden zudem die Möglichkeiten zur Überwachung im Ermittlungsverfahren erweitert.

Diese Maßnahmen stärken die Sicherheit in unserem Alltag und zeigen: Wer Menschen und öffentliche Einrichtungen gefährdet, wird nicht ungestraft davonkommen. Für uns gilt: Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger steht an erster Stelle, und wir sorgen dafür, dass das Rechtssystem die richtigen Werkzeuge hat, um Täter wirksam zu stoppen.