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Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts plant die Bundesregierung, Einbürgerungen zu erleichtern. Es ist ein Vorhaben mit einer fatalen Signalwirkung – und das mitten in der aktuellen Flüchtlingskrise. 

Zukünftig sollen Migranten bereits nach fünf statt wie bisher acht Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten können. Als Unionsfraktion begrüßen wir es ausdrücklich, wenn hier lebende Personen, die sich eindeutig zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen, nach gelungener Integration eingebürgert werden möchten. Spätestens die antisemitischen und israelfeindlichen Proteste der vergangenen Wochen hätten der Ampel jedoch die Augen öffnen müssen, denn sie haben gezeigt, dass wir in der Vergangenheit in zu vielen Fällen die falschen Personen eingebürgert haben. Echte Integration braucht Zeit und muss eine unabdingbare Voraussetzung für den Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft sein. Die Senkung der Mindestaufenthaltsdauer von acht auf fünf Jahre lehnen wir daher entschieden ab. 

Besonders problematisch sind aus unserer Sicht auch die geplanten Änderungen bei der Lebensunterhaltssicherung. Künftig soll gelten: Die einbürgernde Person muss zwar in Vollzeit erwerbstätig sein und dies innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 20 Monate lang gewesen sein. Eine Aufstockung mit Sozialleistungen wird jedoch anerkannt. Bei Ehegatten, die mit diesen Personen und einem minderjährigen Kind in familiärer Gemeinschaft leben, soll es gar nicht auf die eigene Lebensunterhaltssicherung ankommen. Für uns ist klar: Nur wer wirtschaftlich auf eigenen Beinen steht, darf Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft haben. Wir werden uns daher in den weiteren Beratungen vehement gegen die geplanten Gesetzesänderungen einsetzen.