Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat heute das Zustrombegrenzungsgesetz im Deutschen Bundestag zur Abstimmung gebracht, welches mit einer Mehrheit von 350 Nein-Stimmen – von SPD und Bündnis 90/Die Grünen – abgelehnt wurde. Mit diesem Gesetz wollte die Union die illegale Migration nach Deutschland wirksam steuern und begrenzen, um die Handlungsfähigkeit des Staates zu sichern und die Integrationsfähigkeit des Landes zu erhalten. Dazu können Sie die Waiblinger CDU-Bundestagsabgeordnete Christina Stumpp wie folgt zitieren:
„Mannheim, Solingen, Magdeburg, Aschaffenburg – es reicht! Wir als Union akzeptieren nicht, dass diese Anschläge zur „neuen Normalität“ werden. Auch darf nicht weiter ignoriert werden, dass eine Mehrheit in Deutschland – wie auch die Union – wirksame Maßnahmen zur Begrenzung der illegalen Migration fordert. Unser Land hat längst seine Belastungsgrenze erreicht. Aus dieser Haltung heraus haben wir Vorschläge erarbeitet, welche wir in dieser Sitzungswoche zur Abstimmung gebracht haben. Unser Anspruch muss sein, dass die Bürgerinnen und Bürger und insbesondere unsere Kinder wieder sicher in unserem Land sind.
Wir haben intensiv versucht, in der Mitte des Parlaments eine Mehrheit zu finden. SPD und Grüne waren aber zu keinem Zeitpunkt bereit, ernsthaft und in der Sache mit uns zu verhandeln. Vielmehr hat sich der Eindruck bestätigt, dass von Anfang an allein wahlkampftaktische Erwägungen im Vordergrund gestanden haben. Ich halte dies für einen großer Fehler und absolut verantwortungslos.
Es ist beschämend, wie von links-grüner Seite eine Scheindebatte über eine angeblich bröckelnde ,Brandmauer‘ seit Tagen angefacht wird. Dies wird weder der aktuellen Lage noch den Opfern der jüngsten Anschläge und Attentate gerecht. Unsere Haltung zur AfD war und ist unmissverständlich. Sie ist in Teilen antisemitisch und rechtsradikal und steht in keinerlei Einklang mit den Werten von CDU und CSU. Deshalb gab, gibt und wird es keine Absprachen, keine Gespräche und keine Zusammenarbeit geben. Das haben die CDU und unser Vorsitzender Friedrich Merz stets klar und eindeutig betont. Richtig ist aber auch, dass das Richtige nicht falsch wird, nur weil die Falschen das richtig finden.“
Hintergrund Zustrombegrenzungsgesetz:
Das Zustrombegrenzungsgesetz umfasst drei zentrale Maßnahmen:
- Aussetzung des Familiennachzugs: Der Familiennachzug zu Personen mit vorübergehendem Schutzstatus soll bis auf Weiteres gestoppt werden.
- Klare Leitlinien im Aufenthaltsgesetz: Die Begrenzung der Zuwanderung wird ausdrücklich als Ziel im Aufenthaltsgesetz verankert.
- Effektive Durchsetzung der Ausreisepflicht: Die Bundespolizei soll Abschiebungen verstärkt unterstützen, um eine konsequente Rückführung ausreisepflichtiger Personen sicherzustellen.