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Die Pflege in Deutschland steht vor erheblichen Herausforderungen: Der demografische Wandel sorgt dafür, dass die Zahl der Pflegebedürftigen bis 2055 voraussichtlich auf über 8 Millionen steigen wird. Gleichzeitig fehlt qualifiziertes Personal. Mit zwei Gesetzentwürfen, über die wir heute im Deutschen Bundestag beraten haben, ergreift die Bundesregierung wichtige Maßnahmen zur langfristigen Stärkung der Pflege.

Mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege werden Pflegefachkräfte entlastet und erhalten mehr Kompetenzen. Sie sollen künftig Aufgaben eigenverantwortlich übernehmen, die bisher Ärzten vorbehalten waren – zum Beispiel im Wundmanagement, bei Diabetes oder in der Versorgung von Menschen mit Demenz. Gleichzeitig wird die Pflegedokumentation auf das gesetzlich notwendige Maß reduziert. Denn jede Minute, die Pflegekräfte nicht mit Formularen beschäftigt sind, kommt direkt den Patientinnen und Patienten zugute.

Parallel dazu schafft die Bundesregierung mit einem zweiten Gesetzentwurf ein bundesweit einheitliches Berufsbild zur Pflegefachassistenz. Die bisher 27 unterschiedlichen landesrechtlichen Ausbildungen werden ersetzt. So wird der Einstieg in den Pflegeberuf erleichtert, Quereinsteiger erhalten verlässliche Perspektiven, und die Durchlässigkeit zur Ausbildung als Pflegefachkraft wird verbessert. Mit einer Regelausbildungszeit von 18 Monaten bietet die neue Ausbildung eine verlässliche Qualifikation und eröffnet gleichzeitig Aufstiegsmöglichkeiten.

Für uns als CDU ist klar: Pflege ist mehr als ein Beruf – sie ist eine zentrale gesellschaftliche Aufgabe. Gute Rahmenbedingungen, eine Entlastung von Bürokratie und die gezielte Nutzung der Kompetenzen von Pflegefachkräften sind entscheidend, damit unsere Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser zukunftsfähig bleiben. Diese Reformen machen den Pflegeberuf attraktiver, verbessern die Versorgung und zeigen, dass die Bundesregierung Verantwortung übernimmt – für diejenigen, die Hilfe benötigen, und für diejenigen, die sie leisten.