Das Bürgergeld ist ein sozialpolitischer Irrweg, denn es zeigt: Wohlstand ohne Leistung ist eine Illusion. Am Montag haben wir als CDU deshalb die „Neue Grundsicherung“ vorgestellt – ein Konzept, hinter dem mehr als eine bloße Namensänderung steckt. Vielmehr rücken wir damit das Prinzip der Leistungsgerechtigkeit wieder in den Mittelpunkt.
Grundsätzlich gilt: Wer arbeiten kann, darf nicht auf die Unterstützung durch den Sozialstaat hoffen. Wenn jemand eine zumutbare Arbeit mehr als drei Monate verweigert, ist er aus unserer Sicht nicht bedürftig. Mit dem derzeitigen Bürgergeld bleibt die Verweigerung einer Arbeitsaufnahme jedoch ohne Folgen. Damit verfehlt der Sozialstaat seine Kernaufgabe: Denjenigen, die unverschuldet auf Hilfe angewiesen sind, eine angemessene staatliche Unterstützung zukommen zu lassen.
Denn auf der anderen Seite stehen all diejenigen, die jeden Tag arbeiten gehen und mit ihren Steuern und Abgaben das Sozialsystem überhaupt erst ermöglichen. Diese Menschen haben einen Anspruch darauf, vom Verdienst ihrer Arbeit zu profitieren. Es braucht Anreize, die zeigen: Mehrarbeit lohnt sich. Deswegen setzen wir uns für einfach verständliche Hinzuverdienstregelungen ein.
Auch bei den Vermögen braucht es eine Kurskorrektur: Derzeit wird Leistungsempfängern ein Schonvermögen von 40.000 Euro zugestanden. Diejenigen, die durch ihre Steuerabgaben das Bürgergeld ermöglichen, haben zum Teil aufgrund genau dieser Abgaben nicht die Möglichkeit, jemals selbst solch ein Vermögen zu erarbeiten. Unser Konzept sieht deshalb die Wiedereinführung von Vermögensprüfungen vor. Dabei muss klar sein: Menschen, die ein Leben lang gearbeitet haben, sollen über ein größeres Vermögen verfügen können als Berufsanfänger.
Darüber hinaus fordern wir deutliche Verbesserungen bei der Arbeitsvermittlung, die Automatisierung und Digitalisierung von Prozessen sowie die konsequente Bekämpfung von Sozialmissbrauch.