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Die Migrationswende geht weiter: In der letzten Woche hat der Deutsche Bundestag über einen Gesetzentwurf beraten, der eine seit Jahren bestehende Blockade aufhebt und eine umstrittene Regelung der Ampel-Koalition zurücknimmt. 

Kern des Gesetzes ist eine lange überfällige Korrektur: Die Bundesregierung erhält künftig die Möglichkeit, selbst über die Einstufung sicherer Herkunftsstaaten zu entscheiden – ohne die bisherige Zustimmungspflicht des Bundesrates. Diese hatte über Jahre hinweg zu Blockaden geführt, weil insbesondere die Grünen notwendige Einstufungen verhinderten. Damit ist jetzt Schluss.

Wer aus einem sicheren Herkunftsland nach Deutschland kommt, hat in der Regel keinen Anspruch auf Asyl. Durch die neue Gesetzgebung werden Verfahren beschleunigt, die Verwaltungsgerichte entlastet und die Rückführung abgelehnter Bewerber konsequenter möglich. Gleichzeitig bleibt der individuelle Schutzanspruch gewahrt – denn natürlich gilt weiterhin: Wer nachweislich verfolgt ist, erhält auch künftig Asyl.

Darüber hinaus wird eine weitere Fehlentwicklung der Ampel korrigiert: Der automatische Anspruch auf einen Pflichtanwalt bei Abschiebungshaft entfällt. Diese Regelung hatte dafür gesorgt, dass selbst aussichtslosen Verfahren auf Staatskosten ausgebremst und Abschiebungen erschwert wurden.

Diese Reformen zeigen: Die unionsgeführte Bundesregierung bringt Ordnung zurück in die Migrationspolitik. Statt Symbolpolitik gibt es endlich wirksame Maßnahmen, die wir Schritt für Schritt umsetzen, um Vertrauen in den Rechtsstaat zurückzugewinnen. Genau so muss es weitergehen.