Deutschland befindet sich in einer schweren Migrationskrise. Die Kommunen sind an der Grenze ihrer Aufnahmefähigkeit, die Sicherheit auf deutschen Straßen ist bedroht. In dieser Situation hat die Ampel-Koalition schnelle Abhilfe versprochen, kann aber erneut nicht liefern.
Echtes Sicherheitspaket statt Scheinpolitik
Die Ampel-Bundesregierung zeigt sich in dieser Plenarwoche erneut handlungsunfähig. Gleichzeitig blockiert sie mit ihrer parlamentarischen Mehrheit auch die Befassung mit unseren konstruktiven Ergänzungs- und Gegenvorschlägen – ganz so, als fürchtete sie die Debatte und die Konfrontation mit dem eigenen Scheitern. Wir fordern die schnelle Umsetzung eines echten und umfassenden Sicherheitspakets, das effektive Maßnahmen wie die Speicherung von IP-Adressen und den Einsatz von Gesichtserkennung beinhaltet.
Kein Erwerb der Staatsbürgerschaft bei nur vorübergehendem Schutz
Wir haben deshalb in dieser Sitzungswoche einen weiteren Antrag zur Migrationspolitik in das Plenum des Deutschen Bundestags eingebracht: „Kein Erwerb der Staatsbürgerschaft bei nur vorübergehendem Schutz in Deutschland“. Darin gehen wir auf die jüngst von der Ampel-Koalition auf drei bzw. fünf Jahre massiv verkürzten Fristen für die Einbürgerung ein. Wir stellen fest, dass der humanitäre Schutz von Asylsuchenden und Flüchtlingen in Deutschland grundsätzlich nur vorübergehend gewährt wird. Der Aufenthaltszweck des humanitären Schutzes ist zeitlich begrenzt. Aufgrund der Rechtsänderungen durch die Ampel-Regierung ist es nun aber möglich, dass Schutzsuchende bereits nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland eingebürgert werden. Das ist ein Wertungswiderspruch zum Ziel, humanitäre Aufenthaltsrechte auf einen vorübergehenden Zeitraum zu beschränken. Ein solches Einbürgerungsrecht wirkt zudem als weiterer Pull-Faktor in einer Zeit, in der EU-weit bereits jeder dritte Asylantrag in Deutschland gestellt wird. Deshalb fordern wir, dass vorübergehender humanitärer Aufenthalt nicht unmittelbar zum Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft führen kann. Die Dauer des vorübergehenden Schutzes in Deutschland soll nicht auf die Einbürgerungsfrist anzurechnen sein.