Die Energiepreise senken, die Wirtschaft stärken und gleichzeitig das Klima schützen: Das sind die Ziele eines Maßnahmenbündels der Bundesregierung, über das wir in dieser Woche im Deutschen Bundestag beraten haben.
Ein zentraler Schritt dazu ist die Abschaffung der Gasspeicherumlage ab 2026. Haushalte und Unternehmen werden dadurch um rund 3,4 Milliarden Euro entlastet. Für einen Vier-Personen-Haushalt bedeutet das je nach Verbrauch eine Ersparnis von etwa 30 bis 60 Euro pro Jahr. Indirekt sinken zudem auch die Stromkosten, da Gaskraftwerksbetreiber ebenfalls von der Maßnahme profitieren. Die weiteren Gesetze zur Senkung des Strompreises ab 1. Januar 2026 werden folgen.
Im Sinne unseres Industriestandortes und des Klimaschutzes hat die Bundesregierung darüber hinaus eine Novelle des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes auf den Weg gebracht, die den Weg zur Abscheidung und Speicherung von CO2 ebnet. Das ist besonders wichtig für Wirtschaftszweige wie die Zement-, Kalk- oder Aluminiumindustrie, wo Emissionen schwer zu vermeiden sind.
Das Gesetz schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Aufbau einer CO2-Transportinfrastruktur und bietet durch eine Länderöffnungsklausel die Möglichkeit zur Onshore-Speicherung. So werden industrielle Prozesse schrittweise dekarbonisiert, ohne dass die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen darunter leidet – ein klarer Beitrag zu Klimaschutz und Innovation zugleich.