Skip to main content

Gegen sämtliche Widerstände von Experten und Opposition haben die Ampelfraktionen heute im Deutschen Bundestag das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen. Von der Gesetzesänderung geht eine fatale Signalwirkung aus – und das inmitten der aktuellen Flüchtlingskrise.  

Die Neufassung des Staatsangehörigkeitsgesetzes sieht vor, dass Migranten künftig statt nach acht bereits nach fünf Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten können. Als Unionsfraktion begrüßen wir es zwar ausdrücklich, wenn hier lebende Personen, die sich eindeutig zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen, nach gelungener Integration eingebürgert werden möchten. Echte Integration braucht aber Zeit und muss eine unabdingbare Voraussetzung für den Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft sein. Die Senkung der Mindestaufenthaltsdauer von acht auf fünf Jahre lehnen wir daher entschieden ab. 

Besonders problematisch sind aus unserer Sicht auch die Änderungen bei der Lebensunterhaltssicherung. Künftig wird gelten: Die einbürgernde Person muss zwar in Vollzeit erwerbstätig sein und dies innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 20 Monate lang gewesen sein. Eine Aufstockung mit Sozialleistungen wird jedoch anerkannt. Bei Ehegatten, die mit diesen Personen und einem minderjährigen Kind in familiärer Gemeinschaft leben, soll es gar nicht auf die eigene Lebensunterhaltssicherung ankommen. 

Für uns ist klar: Nur wer wirtschaftlich auf eigenen Beinen steht, darf Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft haben. Wir geben daher das Versprechen ab, die nun erfolgten Gesetzesänderungen nach einer künftigen Regierungsübernahme rückgängig zu machen. Die deutsche Staatsbürgerschaft ist ein hohes Gut und darf nicht unter Wert verscherbelt werden!