Nun ist offiziell, wovor wir als Unionsfraktion seit Langem gewarnt haben: Die Abschaffung der Grundmandatsklausel im Zuge der Wahlrechtsreform der Ampel ist verfassungswidrig. Mit seinem Urteil gibt das höchste deutsche Gericht unserer Verfassungsbeschwerde statt und kassiert erneut ein zentrales Vorhaben der Bundesregierung.
Es steht außer Frage, dass der Bundestag kleiner werden muss. Die Wahlrechtsreform der Ampel war aber von Beginn an zum Scheitern verurteilt. Nach dem gescheiterten GEG und den kruden Haushaltstricks wird Scholz und Co. damit abermals die gelb-rote Karte gezeigt. Auch ist der Versuch, politische Konkurrenten mit Hilfe des Wahlrechts auszuschalten, endgültig gescheitert.
Es ist höchste Zeit, dass die Ampel jetzt mit den demokratischen Fraktionen ernsthaft zusammenarbeitet – so wie es die jahrzehntelange, gute Gepflogenheit war. Aus dem Demokratieprinzip folgt, dass die Wähler das Wahlrecht verstehen müssen und erkennbar sein muss, wie die Stimme abgegeben werden muss, damit ein bestimmter Wille kundgetan wird. Beides lässt das Ampel-Wahlrecht vermissen. Deshalb bedarf es dringend einer Nachbesserung.
So oder so gilt zukünftig umso mehr: Beide Stimmen für die CDU!