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Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat bekanntgegeben, den Bereitschaftsdienst im Rems-Murr-Kreis am Standort Winnenden zu konzentrieren. Die bereits vorübergehend geschlossene Notfallpraxis in Schorndorf bleibt daher dauerhaft geschlossen, während der Standort Backnang mittelfristig ebenfalls aufgegeben wird. Dazu erklären die CDU-Bundestagsabgeordneten des Rems-Murr-Kreises, Dr. Inge Gräßle MdB und Christina Stumpp MdB:

„Für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger in und um Schorndorf sowie Backnang sind das wirklich schlechte Nachrichten. Sie müssen für kleinere Beschwerden zukünftig mitunter weite Fahrwege in Kauf nehmen. Wir hätten uns gewünscht, nicht vor vollendete Tatsachen gestellt, sondern in den Prozess eingebunden zu werden. Schließlich sind wir von und für die Menschen im Rems-Murr-Kreis gewählt.

40 unbesetzte Hausarztsitze allein im Rems-Murr-Kreis sind ein echtes Problem. Wir sind häufig mit Zuschriften aus den Wahlkreisen konfrontiert, die diesen Zustand beklagen. Aber wir sehen es als die Hauptaufgabe der KVBW an, diesen Zustand zu bekämpfen, statt den Mangel zu verwalten.

Die Einrichtung der Notfallpraxen in Backnang und Schorndorf war Teil eines Kompromisses, der damals beim Neubau des Klinikums Winnenden geschlossen wurde. Auf diese Weise sollte die wohnortnahe Notfallversorgung aufrechterhalten werden. Es hat schon einen schalen Beigeschmack, wenn dieser Kompromiss jetzt zulasten des Backnanger und Schorndorfer Raums einseitig aufgekündigt wird.

Wir appellieren mit Nachdruck an die KVBW, ihre Pläne zusammen mit dem Landratsamt, den Stadtverwaltungen und der niedergelassenen Ärzteschaft erneut zu beraten und Lösungen zur Sicherstellung einer wohnortnahen Notfallversorgung zu erarbeiten.

Auch auf Bundesebene gibt es akuten Handlungsbedarf. Denn zur Wahrheit gehört auch, dass das Urteil des Bundessozialgerichts zur Sozialversicherungspflicht von Poolärzten erheblich zur Verschärfung der Situation beigetragen hat. Sowohl der Bundesrat als auch wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben die Bundesregierung mehrfach auf diese Problematik hingewiesen. Trotz dieser Warnungen und der bereits erkennbar schwerwiegenden Folgen weigern sich die Minister Lauterbach und Heil weiter, eine sozialgesetzliche Ausnahmeregelung zu schaffen, wie sie beispielsweise bereits für Notärzte existiert. Die Ampel führt damit Deutschland sehenden Auges in den medizinischen Versorgungsnotstand – auch über die Grenzen des Rems-Murr-Kreises hinaus!“