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Nach der Cannabis-Legalisierung folgt nun der nächste Paukenschlag: Die Ampel-Fraktionen im Deutschen Bundestag haben in dieser Woche die Anhebung des THC-Grenzwertes im Straßenverkehr beschlossen – eine fatale Entscheidung, die schwerwiegende Folgen haben wird. 

Zukünftig gilt ein Verkehrsteilnehmer erst ab einer Konzentration von 3,5 Nanogramm THC je Milliliter Blutserum als verkehrsuntüchtig. Dies entspricht einer Verdreieinhalbfachung des bisherigen Grenzwertes und ist der endgültige Beleg für die Verantwortungslosigkeit, die die Ampel bei der Cannabislegalisierung an den Tag legt. Mit der Anhebung auf einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum nimmt sie einen Anstieg der Opferzahlen im Straßenverkehr fahrlässig in Kauf. Besonders gefährdet sind dabei vor allem die schwächsten Verkehrsteilnehmer: Senioren und Kinder.

Es ist zudem bezeichnend, dass Bundesverkehrsminister Wissing zur Anhebung des Grenzwertes zuvor eine neue Kommission eingesetzt hat, nachdem in der eigentlich zuständigen Grenzwertkommission keine Einigung erzielt werden konnte. Damit drängt sich der Verdacht auf, dass die Mitglieder bewusst für eine Erhöhung des Grenzwertes ausgewählt wurden. Denn Legalisierungsskeptiker, wie sie auch in der bisher zuständigen Grenzwertkommission vertreten waren, wurden von Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) nicht einberufen. Am Ende steht ein undurchsichtiger Prozess mit einem fragwürdigen Ergebnis, das die Sicherheit auf unseren Straßen mutwillig aufs Spiel setzt. 

Das können wir als Unionsfraktion nicht hinnehmen. Mit einem eigenen Antrag haben wir deshalb die Bundesregierung aufgefordert, ein generelles Fahrverbot für Cannabiskonsumenten auszusprechen. Die Ampel-Fraktionen haben den Antrag jedoch mit ihrer Mehrheit im Deutschen Bundestag abgelehnt und die Verkehrssicherheit somit fahrlässig aufs Spiel gesetzt.