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Am 1. April ist das Cannabis-Gesetz der Ampel in Teilen in Kraft getreten. Der Besitz und Konsum von Cannabis sind für Erwachsene in Deutschland seitdem legal. Schon jetzt sind die fatalen Folgen dieser verantwortungslosen Neuregelung klar erkennbar.

So kommt der Kinder- und Jugendschutz in dem handwerklich schlecht gemachten Gesetz deutlich zu kurz. Die wenigen ursprünglich vorgesehenen Schutzregelungen wurden von den Ampel-Fraktionen weiter verwässert. Dass dabei beispielsweise die Schutzzonen um Schulen und Kindergärten auf 100 Meter herabgesetzt wurden, muss den vielen Eltern, die sich wegen der Legalisierung um die Gesundheit ihrer Kinder sorgen, wie blanker Hohn vorkommen.

Der Konsum von Cannabis birgt insbesondere für junge Menschen bis 25 Jahre ernsthafte Gefahren, da bei ihnen die Entwicklung des Gehirns noch nicht abgeschlossen ist. Bei vulnerablen Personen besteht darüber hinaus ein Zusammenhang des Konsums von Cannabis mit depressiven Störungen, Suizidalität, bipolaren Störungen, Angsterkrankungen und Psychosen. Bis zuletzt haben deshalb nicht nur wir, sondern auch führende Experten vor den schwerwiegenden Folgen des Gesetzentwurfs vergeblich gewarnt.

Für die Justiz droht das Cannabis-Gesetz darüber hinaus zu einem echten Bürokratieschock zu werden. Seit dem 1. April müssen offene Vollstreckungsverfahren überprüft werden, um die nach neuem Recht legalen Handlungen aus Strafen herauszustreichen. Dabei muss bedacht werden, dass Verfahren, in denen es zu einer Gesamtstrafenbildung kam, nicht durch ein einfaches „Herausrechnen“ der Cannabisdelikte angepasst werden können. Vielmehr werden Richter gesetzlich dazu gezwungen, bereits abgeschlossene Verfahren neu zu würdigen und Strafen insgesamt neu festzusetzen. Gerichte und Staatsanwaltschaften werden so alle Strafakten mit Bezug zum Betäubungsmittelgesetz nochmals händisch daraufhin auswerten müssen, ob die betroffenen Sachverhalte nach der neuen Rechtslage straflos wären.

Festzuhalten bleibt auch: Laut dem aktuellen ZDF-Politbarometer lehnt eine absolute Mehrheit der Bevölkerung die Legalisierung von Cannabis ab. Das Cannabis-Gesetz ist damit ein weiteres Beispiel für die völlig falsche Prioritätensetzung der Ampel. Statt die für die Mehrheit der Bürger entscheidenden Themen anzupacken, darunter insbesondere die Migrationskrise und die Wirtschaftsflaute, betreibt die Bundesregierung weiter eine Klientelpolitik zugunsten einer kleinen, aber lautstarken Minderheit.

Für uns als Union steht deshalb fest: Nach einer Regierungsübernahme werden wir das Gesetz umgehend rückgängig machen. Die jetzt drohenden Mehrbelastungen für Justiz und Polizei müssen unter allen Umständen vermieden und unsere Kinder und Jugendlichen wirksam geschützt werden!