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​​Die Wahl neuer Richterinnen und Richter am Bundesverfassungsgericht ist eine der wichtigsten verfassungsrechtlichen Aufgaben des Deutschen Bundestages. Das Amt verlangt nicht nur juristische Exzellenz, sondern auch persönliche Integrität und parteiübergreifende Zustimmung. Die am Freitag erfolgte Absetzung des Tagesordnungspunktes zur Richterwahl war deshalb folgerichtig. 

Zusätzlich zu den bereits kontroversen inhaltlichen Diskussionen der letzten Tage waren wenige Stunden vor der anberaumten Richterwahl Zweifel mit Blick auf die wissenschaftliche Arbeit einer Kandidatin aufgekommen, die in der Kürze der Zeit nicht umfassend geprüft werden konnten. Als Union haben wir deshalb vorgeschlagen, zunächst nur über die beiden anderen, unbestritten mehrheitsfähigen Kandidaten abzustimmen. Dies hätte eine zügige Nachbesetzung zumindest zweier Stellen ermöglicht. Leider konnte darüber jedoch keine Einigkeit erzielt werden. 

Auch wenn wir uns einen anderen Verlauf gewünscht hätten, ist für uns klar: Bei einer so zentralen Institution wie dem Bundesverfassungsgericht muss das Prinzip der Sorgfalt vorgehen. Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen über jeden Zweifel erhaben sein – in ihrer Qualifikation wie in ihrer persönlichen Integrität. Eine Politisierung dieses Amtes würde nicht nur dem Gericht selbst schaden, sondern auch dem Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Unabhängigkeit unserer Justiz.

Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion stehen wir weiter zu unserer Verantwortung für das Verfassungsgericht. Unser Ziel bleibt eine zügige und sachorientierte Nachbesetzung – ohne parteipolitische Schärfe, aber mit klarem Anspruch an Qualität und Seriosität. Über das weitere Verfahren werde ich Sie selbstverständlich auf dem Laufenden halten.