Skip to main content

In den rund 70 Jahren seines Bestehens hat sich das Bundesverfassungsgericht als Hüter unserer wehrhaften Demokratie bewährt. Doch das höchste deutsche Gericht muss besser geschützt werden. Gemeinsam mit den Fraktionen von SPD, Grünen und FDP haben wir deshalb in dieser Woche eine Änderung des Grundgesetzes beschlossen.

Kernpunkt der Reform ist die Einführung eines Ersatzwahlmechanismus. Dieser greift, wenn die für die Wahl neuer Richterinnen und Richter erforderliche Zweidrittelmehrheit im Bundestag oder Bundesrat nicht zustande kommt. In solchen Fällen übernimmt das jeweils andere Wahlorgan die Wahl. Damit wird sichergestellt, dass das Gericht vollständig besetzt bleibt und seine Arbeit ungehindert fortsetzen kann.

Der Ersatzwahlmechanismus wird im Bundesverfassungsgerichtsgesetz weiter konkretisiert: Sollte ein Wahlorgan innerhalb von drei Monaten nach Vorlage eines Wahlvorschlags keine neue Richterin oder keinen neuen Richter gewählt haben, geht das Wahlrecht automatisch an das andere Organ über. Diese klare Regelung garantiert, dass es nicht zu politischen Blockaden kommt, die die Arbeit des Gerichts gefährden könnten.

Artikel 93 des Grundgesetzes verankert künftig außerdem den Status des Bundesverfassungsgerichts als eigenständiges Verfassungsorgan und regelt seine Organisation. Festgeschrieben werden unter anderem die Zusammensetzung des Gerichts aus zwei Senaten mit jeweils acht Richterinnen und Richtern, die Amtszeit von zwölf Jahren, die Altersgrenze, das Wiederwahlverbot und die Geschäftsordnungsautonomie des Gerichts.

Artikel 94 GG regelt nun die Zuständigkeiten des Gerichts, die zuvor in Artikel 93 festgehalten waren. Zudem wird die Bindungswirkung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts ausdrücklich im Grundgesetz verankert.

Mit diesen Änderungen stärken wir das Bundesverfassungsgericht nachhaltig und sichern seine Funktionsfähigkeit auch in politisch schwierigen Zeiten.