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Arbeit muss sich lohnen! Doch die Realität sieht leider oft anders aus. Der Blick auf den Gehaltszettel sorgt am Monatsende häufig für ungläubiges Kopfschütteln. Die Unionsfraktion hat die Bundesregierung deshalb in einem Antrag aufgefordert, steuerliche Entlastungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schaffen.

Konkret sieht unser Antrag vor, den Grundfreibetrag und den Kinderfreibetrag für das sächliche Existenzminimum um zwölf Prozent anzuheben. Außerdem fordern wir, das Kindergeld für 2024 entsprechend anzuheben und die bis 2022 geltende Stufung für kinderreiche Familien ab dem dritten und vierten Kind wieder einzuführen. 

Diese Forderungen sind angesichts des beschlossenen Bürgergeld-Anstiegs um zwölf Prozent zum 1. Januar 2024 ein deutliches Signal für die Besserstellung von Leistung, denn Beschäftigung muss attraktiver sein als der Bezug von Sozialleistungen. Schon heute stellen sich Bezieherinnen und Bezieher von Sozialleistungen durch eine Arbeitsaufnahme in vielen Branchen allerdings schlechter. Angesichts des Arbeitskräftemangels und einer lahmenden Wirtschaft muss die Bundesregierung hier dringend gegensteuern!