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„Nie wieder!“ darf keine leere Worthülse sein. Deshalb haben wir in dieser Woche als Unionsfraktion zwei Gesetzentwürfe in den Deutschen Bundestag eingebracht, mit denen wir die staatlichen Behörden im Kampf gegen den Antisemitismus stärken möchten. 

Dass 85 Jahre nach dem Beginn der systematischen Verfolgung und Vernichtung des europäischen Judentums auf deutschen Straßen wieder offen zu Gewalt gegen Juden aufgerufen wird, darf nicht ohne Konsequenzen bleiben. In den letzten Wochen hat sich allerdings gezeigt, dass die bisherigen strafrechtlichen Regelungen in vielen Fällen nicht ausreichen. Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion wollen wir deshalb mit einem Gesetzentwurf die Verschärfung des Strafgesetzbuches erwirken (zum Gesetzentwurf).

Dass bei propalästinensischen Demonstrationen immer wieder die Auslöschung Israels gefordert wird, können und wollen wir nicht hinnehmen. Der Straftatbestand der Volksverhetzung muss deshalb künftig auch die Leugnung des Existenzrechtes Israels und den Aufruf zu dessen Vernichtung umfassen und eine Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten nach sich ziehen. Auch die Sympathiewerbung für kriminelle und terroristische Vereinigungen, die unter der rot-grünen Bundesregierung 2002 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen wurde, muss wieder unter Strafe gestellt werden, denn zur Zeit ist nur die Werbung um Mitglieder oder Unterstützer strafbar. Darüber hinaus möchten wir Schutzlücken schließen, die sich aus der derzeitigen Ausgestaltung des Strafrechts bei der Definition des Landfriedensbruchs ergeben.

Viel deutlicher als bisher müssen wir auch klarmachen: Migranten, die gegen Juden hetzen oder zur Vernichtung Israels aufrufen, haben in Deutschland nichts verloren. Ein weiterer von uns eingebrachter Gesetzentwurf sieht daher vor, dass von Ausländern begangene antisemitische Straftaten zu deren Ausweisung führen (zum Gesetzentwurf). Auch muss ein neuer Verlusttatbestand eingeführt werden, demzufolge Personen mit mindestens einer weiteren Staatsangehörigkeit im Falle der Verurteilung wegen einer antisemitischen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren.