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Trotz einer zunehmenden Entspannung setzt die Inflation besonders die arbeitende Mitte weiterhin unter finanziellen Druck. Die Preise für Waren des alltäglichen Lebens verharren auf hohem Niveau – und Volkswirte warnen bereits vor einem Wiederaufflammen der Teuerung. Mit einem Antrag haben wir die Bundesregierung deshalb aufgefordert, endlich steuerliche Entlastungen auf den Weg zu bringen. 

Konkret sieht unser Antrag die folgenden Maßnahmen vor:

  • Anhebung des Grundbetrags und des Kinderfreibetrags für das sächliche Existenzminimum um zwölf Prozent
  • Eine entsprechende Anhebung des Kindergeldes und Wiedereinführung der bis 2022 bestehenden Stufung für kinderreiche Familien ab dem dritten und vierten Kind

Angesichts der Erhöhung des Bürgergeldes um zwölf Prozent zum Jahresbeginn wäre die Umsetzung der von uns geforderten Maßnahmen ein deutliches und längst überfälliges Signal für Leistung. Der Deutsche Bundestag hat unseren Antrag jedoch wenig überraschend mit den Stimmen der Regierungsfraktionen abgelehnt. Damit setzt die Ampel erneut ein fatales Zeichen, das den Leistungsgedanken weiter schwächt. Für uns als Union ist klar: Beschäftigung muss stets attraktiver sein als der Bezug von Sozialleistungen. Wir geben deshalb das feste Versprechen ab, das Bürgergeld im Falle einer Regierungsübernahme wieder abzuschaffen.