Viele Kommunen stehen bei der Stadtentwicklung auf der Bremse – und das, obwohl die Flächen vorhanden wären. Der Grund: Eine leichtfertige Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes durch die Ampel hat dazu geführt, dass ehemalige Bahnflächen faktisch nicht mehr entwidmet werden konnten. Die Folge: Zahlreiche städtebauliche Projekte, wie etwa das Stuttgarter Rosensteinquartier, drohten am Gesetz zu scheitern.
Damit ist jetzt Schluss: Gestern hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung über unseren Gesetzentwurf beraten, der die Fehlentwicklung der Ampel rückgängig macht und den Kommunen wieder mehr Handlungsspielraum verschafft.
Konkret bedeutet das: In Zukunft ist eine Freistellung von Bahnflächen wieder möglich, wenn kein Verkehrsbedürfnis besteht und auch langfristig keine Nutzung für den Bahnbetriebszweck absehbar ist. Gleichzeitig bleibt der Schieneninfrastruktur dort Vorrang eingeräumt, wo eine Wiederinbetriebnahme realistisch erscheint, etwa durch Reaktivierungsprojekte.
Diese ausgewogene Lösung sorgt für Planungssicherheit, schützt vor Flächenblockade und ermöglicht zugleich, wertvolle Infrastruktur zu erhalten. Besonders wichtig: Für vor dem 29. Dezember 2023 gestellte Freistellungsanträge wird eine Übergangsregelung eingeführt, damit Investitionen nicht nachträglich ausgebremst werden.
Für unsere Städte und Gemeinden ist das ein wichtiges Signal: Die neue unionsgeführte Bundesregierung steht für eine pragmatische Politik, die zukunftsweisende Infrastrukturprojekte wieder ermöglicht, statt sie zu verhindern.