Mit einem fraktionsübergreifenden Antrag im Deutschen Bundestag möchte eine Reihe von Bundestagsabgeordneten die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD durch das Bundesverfassungsgericht erwirken. Ich werde trotz meiner vollumfänglichen Ablehnung der sogenannten Alternative für Deutschland gegen den Antrag stimmen – und zwar aus guten Gründen.
Wie die große Mehrheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion halte ich ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD derzeit für ein riskantes Unterfangen. Die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Voraussetzungen für das Verbot einer politischen Partei sind hoch – und aus unserer Sicht (derzeit) noch nicht erfüllt. Denn die Einstufung der AfD als Verdachtsfall auf Rechtsextremismus reicht dazu allein nicht aus. Vielmehr muss den Verfassungsschutzämtern für ein erfolgreiches Parteiverbot auch hinreichendes Beweismaterial in Form einer Materialsammlung vorliegen, die zudem nur unter strengen Bedingungen hergestellt werden darf. So dürfen an der Entstehung keine V-Leute oder verdeckte Ermittler beteiligt sein.
Kein verfassungsgerichtliches „Gütesiegel“ für die AfD
Selbst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind: Ein Parteiverbotsverfahren dauert mehrere Jahre – Jahre, in denen die AfD mit einem vermeintlichen Opferstatus weitere Wählergruppen für sich gewinnen könnte. Schlimmer noch: Scheitert ein etwaiges Parteiverbotsverfahren – was aufgrund der genannten Gründe wahrscheinlich wäre – würde die AfD faktisch ein verfassungsgerichtliches „Gütesiegel“ erhalten. Dieses Risiko kann niemand eingehen wollen.
Für uns als Union gilt: Statt die AfD „wegzuverbieten“, wollen wir die Partei und ihre Akteure politisch und inhaltlich stellen. Die drängenden politischen Probleme Deutschlands müssen gelöst werden, um dem in der Bevölkerung weiterverbreiten Frust etwas entgegenzusetzen.