Skip to main content

 

Der Wolf kommt ins Jagdgesetz. Diese Woche haben wir im Bundestag erstmals über die gezielte Entnahme von Wölfen beraten, die eine konkrete Bedrohung für unsere Weidetiere darstellen. Mit der Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz beenden wir die Zeit der einseitigen Ideologie und bringen den Artenschutz endlich mit den berechtigten Interessen unserer Weidetierhalter in Einklang.

Allein im Jahr 2024 wurden über 4.300 Nutztiere durch Wölfe gerissen oder schwer verletzt. Hinter diesen Zahlen stehen existenzbedrohende Schicksale und massive psychische Belastungen für unsere Landwirte, die oft fassungslos vor den Kadavern ihrer Tiere stehen. Trotz millionenschwerer Investitionen in den Herdenschutz ist der Druck auf die Weidetierhaltung immer weiter gestiegen. Die Konsequenz: Immer mehr Betriebe geben auf.

Ein gesicherter Bestand braucht Management

Die Fakten zeigen: Der Wolf ist in Deutschland nicht mehr vom Aussterben bedroht. Wir haben heute einen gesicherten Bestand, und genau deshalb ist ein strenger Schutz ohne Regulierung nicht mehr zeitgemäß. 

Nachdem auf europäischer Ebene der Schutzstatus herabgestuft wurde, nutzen wir nun den nationalen Handlungsspielraum konsequent aus. Mit unserem Gesetzentwurf schaffen wir die Grundlage für ein echtes Bestandsmanagement. Der Wolf soll reguliert werden – so wie jede andere Wildtierart auch.

Eine Entlastung für den ländlichen Raum

Die CDU steht fest an der Seite der Menschen im ländlichen Raum. Für uns ist klar: Die Rückkehr des Wolfes darf nicht auf dem Rücken unserer Weidetierhalter ausgetragen werden. Unser Ziel ist ein faires und friedliches Miteinander von Mensch, Nutztier und Wildtier – durch ein konsequentes und wirksames Bestandsmanagement.