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Deutschland braucht günstige Energie. Deshalb handelt die Bundesregierung konsequent: Nach der Abschaffung der Gasspeicherumlage hat der Bundestag in dieser Woche weitere Maßnahmen beschlossen, die Unternehmen und Privathaushalte spürbar entlasten und gleichzeitig Versorgungssicherheit und Verbraucherschutz stärken.

Mit einem Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026 werden die Stromkosten im kommenden Jahr um 6,5 Milliarden Euro gesenkt. Davon profitieren alle Stromverbraucher, sowohl Unternehmen als auch private Haushalte. Zusätzlich haben wir die Stromsteuerentlastung für das Produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft bis auf den EU-Mindeststeuersatz von 0,05 Cent pro Kilowattstunde über das laufende Jahr hinaus gesichert. Rund 600.000 Unternehmen werden dadurch entlastet.

Mit der EnWG-Novelle setzen wir außerdem unionsrechtliche Vorgaben zum Verbraucherschutz um. Stromlieferanten müssen sich künftig gegen extreme Preisschwankungen absichern, Energy Sharing ermöglicht Verbrauchern, selbst erzeugten erneuerbaren Strom gemeinsam im Netzgebiet zu nutzen, und technische Regeln sorgen dafür, dass Eigenverbrauch auch bei Redispatch-Maßnahmen weitgehend erhalten bleibt.

Günstige Energie bleibt ein zentraler Standortfaktor für Deutschland. Die Union liefert deshalb ganz konkrete Entlastungen.