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Der Europarat ist die älteste europäische Institution – gegründet lange vor der Europäischen Union und bis heute ein Garant für Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit auf unserem Kontinent. Heute hat der Deutsche Bundestag in einer vereinbarten Debatte den 75. Jahrestag der deutschen Mitgliedschaft im Europarat gewürdigt. 

Die Bundesrepublik Deutschland trat dem Europarat 1950 bei – zu einem Zeitpunkt, als unser Land noch ganz am Anfang seines demokratischen Neubeginns stand. Die damalige Entscheidung war ein klares Bekenntnis zu den Grundwerten Europas, zur Völkerverständigung und zum friedlichen Miteinander auf unserem Kontinent.

Bis heute steht der Europarat mit seiner Europäischen Menschenrechtskonvention und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte für ein einmaliges Schutzinstrument der Bürgerrechte – und das über die Grenzen der EU hinaus. Denn anders als die EU umfasst der Europarat fast alle europäischen Staaten – von Georgien bis Portugal, von Island bis Armenien. Er ist damit eine Plattform des Dialogs für Länder mit ganz unterschiedlichen politischen und gesellschaftlichen Systemen.

Gerade in Zeiten zunehmender geopolitischer Spannungen ist es wichtig, an die Kraft gemeinsamer europäischer Werte zu erinnern – und an die Institutionen, die sie schützen. Der Ausschluss Russlands nach dem Überfall auf die Ukraine hat gezeigt: Der Europarat ist kein zahnloser Tiger. Er handelt, wenn seine Prinzipien verletzt werden.

75 Jahre Mitgliedschaft im Europarat sind deshalb nicht nur ein historischer Meilenstein. Sie sind auch eine Verpflichtung zur Verteidigung der Menschenrechte, zur Unterstützung der Staaten, die sich demokratisch weiterentwickeln wollen – und zur Zusammenarbeit mit unseren europäischen Partnern jenseits der EU.