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Am 23. Mai jährt sich die Verabschiedung des Grundgesetzes zum 75. Mal. Was einst als Provisorium gedacht war, bildet auch Jahrzehnte später das starke Fundament unseres freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates. Mit zwei Anträgen im Deutschen Bundestag möchten wir als Unionsfraktion den 23. Mai als Gedenktag stärken und unsere parlamentarische Demokratie zukunftssicher aufstellen. 

In den mehr als sieben Jahrzehnten seit seiner Gründung hat sich unser parlamentarisch-demokratisches System bewährt und Deutschland eine beispiellose Phase des Friedens und des Wohlstands ermöglicht. Dennoch steht unsere Demokratie heute vor großen Herausforderungen: Politikverdrossenheit und die Schwächung parlamentarischer Prozesse durch externe Beratungsgremien und die Missachtung traditioneller Verfahren nähren Zweifel an ihrer Zukunftsfähigkeit. Mit unserem Antrag „75 Jahre Grundgesetz – Unsere parlamentarische Demokratie bewahren und sicher für die Zukunft aufstellen“ betonen wir deshalb die Notwendigkeit, die parlamentarische Demokratie und die Arbeitsweise des Deutschen Bundestages kontinuierlich zu verbessern und so die Legitimation und Effektivität des parlamentarischen Systems zu erhalten.

Parallel fordern wir mit unserem Antrag „Verfassung und Patriotismus als verbindendes Band stärken – Tag des Grundgesetzes am 23. Mai als Gedenktag aufwerten“ mehr Mut zu Patriotismus. Gerade in Zeiten einer zunehmenden Polarisierung und Fragmentierung unserer Gesellschaft können das Grundgesetz als unsere Verfassung und Patriotismus als verbindendes Band starke Integrations- und Identifikationspotentiale zum Wohle von Staat und Gesellschaft entfalten. Diese Potentiale sollten auf keinen Fall den gesellschaftlichen Rändern überlassen werden!